RentAHand
Häufig gestellte Fragen
Anspruch und Kostenübernahme
Erfahren Sie mehr über die Beantragung und Voraussetzungen für die Kostenübernahme von Haushaltshilfen.
Wer hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe von der Kranken- oder Pflegekasse?
Anspruch hat jeder gesetzlich Versicherte, der wegen Krankheit, Schwangerschaft, Krankenhausaufenthalt oder körperlicher Einschränkung seinen Haushalt vorübergehend nicht selbst führen kann oder einen Pflegegrad hat. Entscheidend ist ein ärztliches Attest.
Was macht eine Haushaltshilfe?
Sie unterstützt bei allen wichtigen Aufgaben im Haushalt: Wohnungsreinigung, Einkäufe & Botengänge, Wäsche waschen & bügeln, Begleitung zu Terminen oder Spaziergängen. Dabei handelt es sich nicht um pflegerische Tätigkeiten, sondern ausschließlich um Unterstützung im Alltag.
Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten?
Ja. Wenn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt die Krankenkasse die Kosten ganz oder teilweise. Wir unterstützen bei der Antragstellung und rechnen direkt mit der Kasse ab.
Benötige ich einen Pflegegrad?
Nein. Für eine Haushaltshilfe, die von der Krankenkasse übernommen wird, benötigen Sie keinen Pflegegrad. Voraussetzung ist lediglich ein medizinischer Grund – z.B. nach einer Entbindung oder wenn eine gesundheitliche Einschränkung den Alltag erschwert.
Sie müssen also keine pflegerische Unterstützung benötigen, sondern einfach Hilfe im Haushalt. Genau hier setzen wir an und unterstützen Sie zuverlässig im täglichen Leben.
Für Leistungen der Pflegekasse (z. B. den Entlastungsbetrag) reicht bereits Pflegegrad 1.
Wie beantrage ich eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse?
Sie benötigen ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass Sie Ihren Haushalt aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft oder nach einer Entbindung vorübergehend nicht selbst führen können.
Sobald das Attest vorliegt, übernehmen wir auf Wunsch den kompletten Antragsprozess bei Ihrer Krankenkasse und organisieren eine geeignete Haushaltshilfe.
Welche Voraussetzungen gelten für die Kostenübernahme?
Für die Kostenübernahme der Haushaltshilfe durch die Krankenkasse muss eine medizinische Notwendigkeit bestehen, z.B. wegen schwerer akuter Krankheit oder nach einer Entbindung. Zusätzlich darf keine andere im Haushalt lebende Person die Aufgaben übernehmen können. Auch bei familiärer Überlastung (z.B. bei Alleinerziehenden) kann ein Anspruch bestehen.
Häufig gestellte Fragen zu RentAHand
Erfahren Sie mehr über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen
Wer ist RentAHand?
Wir sind ein Dienstleister für haushaltsnahe Unterstützung, Alltagshilfen, Entlastungsleistungen und Alltagsbegleitungen. Dazu zählen unter anderem praktische Hilfen wie Wohnungsreinigung, Einkäufe und Botengänge, Wäsche waschen und bügeln sowie die Begleitung zu Terminen und im Alltag. Unser Ziel ist es, den täglichen Ablauf zu erleichtern und Sie zuverlässig zu unterstützen.
In welchen Regionen ist RentAHand verfügbar?
Wir sind in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen vertreten. Alle aktuellen Standorte finden Sie auf unserer Standortkarte.
Sind die Mitarbeitenden geschult und versichert?
Ja. Unsere Mitarbeitenden werden regelmäßig geschult und sind nach §45 45a SGB XI zertifiziert. Außerdem sind sie haftpflicht-, unfall- und sozialversichert.
Wie stellt RentAHand Qualität sicher?
Durch feste Ansprechpartner je Region, Feedbackgespräche, Einsatzkontrollen und klare Standards im täglichen Ablauf.
Wie kann ich eine Dienstleistung buchen?
Telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.
Haushaltshilfe mit Pflegegrad
Erfahren Sie mehr über die Beantragung und Voraussetzungen für die Kostenübernahme von Haushaltshilfen mit Pflegegrad.
Welche Budgets stehen mir zur Verfügung?
Je nach Pflegegrad stehen Ihnen unterschiedliche Budgets zur Verfügung, z. B. der Entlastungsbetrag (PG 1–5), Pflegegeld, Sachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege sowie Zuschüsse zur Wohnumfeld Verbesserung.
Eine übersichtliche Budgettabelle mit allen Beträgen pro Pflegegrad finden Sie auf unserer Webseite unter der Rubrik ………. Dort können Sie schnell und einfach nachsehen, welche Leistungen Ihnen zustehen.
Was passiert mit nicht genutzten Budgets?
Nicht genutzte Budgets können je nach Art der Leistung unterschiedlich lange übertragen werden:
• Entlastungsbetrag: Kann bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
• Alle weiteren Unterstützungsleistungen (z. B. Pflegegeld, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege): Müssen bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres eingesetzt werden – danach verfallen die nicht genutzten Beträge.
Hilft RentAHand bei der Budgetübersicht?
Ja. Wir unterstützen Sie dabei, die aktuellen Budgetbeträge bei Ihrer Pflegekasse zu erfragen. Anschließend besprechen wir gemeinsam mit Ihnen, wie viele Stunden Ihnen zur Verfügung stehen und wie diese optimal eingesetzt werden können.
Temporäre Haushaltshilfe
Erfahren Sie mehr über die Beantragung und Voraussetzungen für die Kostenübernahme von vorübergehenden Haushaltshilfen.
Habe ich Anspruch während einer Schwangerschaft oder nach der Geburt?
Ja. Wenn Sie den Alltag aufgrund körperlicher Belastung nicht allein bewältigen können, übernimmt die Krankenkasse in der Regel die Kosten.
Habe ich Anspruch nach einer Operation oder Krankheit?
Ja. Sobald der Haushalt vorübergehend nicht selbst geführt werden kann, besteht Anspruch.
Wie schnell beginnt die Unterstützung?
Oft innerhalb weniger Tage, abhängig von der Krankenkasse und regionaler Verfügbarkeit.
Muss ich den Antrag selbst stellen?
Wir unterstützen Sie vollständig beim Ausfüllen und Einreichen.
Wohnumfeldverbesserung
Erfahren Sie mehr über die Beantragung und Voraussetzungen für die Kostenübernahme der Wohnumfeldverbesserung.
Können mehrere Personen die Zuschüsse in Anspruch nehemn?
Ja, wenn in einem Haushalt mehrere Pflegebedürftige leben, ist das möglich. Es können bis zu 4 Personen in einem Haushalt mit einem Pflegegrad bezuschusst werden.
Was passiert, wenn der Kostenvoranschlag höher als der maximale Zuschuss ist?
Dann müssen sie die Differenz aus eigener Kasse bezahlen. In der Regel können sie diese Summe steuerlich geltend machen.
Muss ich bei einer Maßnahme in Vorkasse gehen?
Nein, RentAHand wickelt alles für sie ab und sie müssen vorher nichts bezahlen?
Alltagsfragen
Erfahren Sie mehr über die Beantragung und Voraussetzungen für die Kostenübernahme der Wohnumfeldverbesserung.
Muss ich kündigen, wenn ich RentAHand nicht mehr benötige?
Ja, eine kurze schriftliche Mitteilung reicht aus.
Muss ich während des Einsatzes zu Hause sein?
Sie müssen nicht während des gesamten Einsatzes anwesend sein. Wichtig ist nur, dass Sie am Ende kurz vor Ort sind, um den Leistungsnachweis zu unterschreiben.
Bekomme ich eine feste Haushaltshilfe?
Wir versuchen, eine feste Ansprechperson für Sie einzuplanen.
Was passiert bei Mitarbeiterausfall?
Wir informieren Sie sofort und kümmern uns um Ersatz.
Gibt es eine Mindesteinsatzzeit?
Ja. Je nach Region ca. 1,5 Stunden.
Wer sorgt für die Reinigungsmittel?
Sie stellen die Mittel bereit. Auf Wunsch bringen wir welche mit. Dies gilt als Privatleistung.
Gibt es versteckte Kosten?
Nein. Alle Preise werden transparent kommuniziert.
Gibt es Anfahrtskosten?
Ja, diese werden bei haushaltsnahen Dienstleistungen auch von der Krankenkasse übernommen.