Pflegeleistungen richtig nutzen: 6 Unterstützungen, die oft übersehen werden

Unterstützung wird gebraucht – trotzdem werden vorhandene Pflegeleistungen nicht immer genutzt.

Manchmal fehlt die Information. Manchmal ist unklar, welche Leistung für welche Situation gedacht ist. Und manchmal bleibt im Pflegealltag schlicht keine Zeit, sich durch Anträge, Voraussetzungen und Fristen zu arbeiten.

Wie deutlich die Lücke zwischen Anspruch, Wissen und tatsächlicher Nutzung sein kann, zeigt eine Untersuchung zum Entlastungsbetrag.

Für die pflege.de-Studie 2024 wurden 2.884 gültige Fragebögen ausgewertet und 14 ergänzende Interviews geführt.

73 % der Befragten kannten den Entlastungsbetrag.
40 % nutzten ihn tatsächlich aktiv.
54 % wussten kaum oder gar nicht, wo sie passende Angebote finden können.

Quelle: pflege.de-Studie 2024 zum Entlastungsbetrag. Erhebungszeitraum Juli bis November 2023. Zum Zeitpunkt der Befragung betrug der Entlastungsbetrag noch 125 Euro monatlich. Seit 2025 beträgt er 131 Euro.

Gleichzeitig berichteten 75 Prozent der Befragten, dass die pflegebedürftige Person bei alltäglichen Aufgaben unterstützt wird – beispielsweise im Haushalt, beim Einkauf oder bei Terminen. In 90 Prozent dieser Fälle kam die Unterstützung von Privatpersonen, hauptsächlich aus der Familie.

Genau deshalb lohnt sich von Zeit zu Zeit ein Blick darauf, welche Unterstützung bereits genutzt wird und welche bisher vielleicht nur auf dem Papier bekannt ist.

Die entscheidende Frage lautet nicht: „Nutze ich möglichst viele Pflegeleistungen?“

Sondern: „Nutze ich die Unterstützung, die zu unserer heutigen Situation passt?“

Warum Pflegeleistungen im Alltag leicht übersehen werden

Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Verhinderungspflege, Pflegekurse und Wohnumfeldverbesserung: Schon die Begriffe zeigen, wie viele unterschiedliche Möglichkeiten es gibt.

Sie funktionieren aber nicht nach denselben Regeln. Manche Leistungen werden monatlich genutzt, andere jährlich. Manche Budgets lassen sich übertragen, andere nicht. Für manche Angebote braucht es einen Antrag, bei anderen steht zunächst die Suche nach einem geeigneten Anbieter an.

Hinzu kommt etwas ganz Alltägliches: Pflege lässt wenig Zeit für Recherche.

Wer Termine organisiert, Einkäufe erledigt, einen Angehörigen begleitet und vielleicht gleichzeitig berufstätig ist, überprüft nicht automatisch alle paar Monate sämtliche Leistungen der Pflegeversicherung.

Und manchmal möchte man es einfach selbst schaffen

In vielen Familien beginnt Unterstützung ganz selbstverständlich.

Die Tochter übernimmt den Einkauf. Der Partner hilft morgens beim Anziehen. Ein Sohn kommt am Wochenende, um den Haushalt zu erledigen.

Hilfe von außen anzunehmen, fällt dabei nicht jedem sofort leicht. Manche Angehörige haben das Gefühl, sie müssten möglichst viel selbst übernehmen.

In einer Online-Befragung von 1.048 pflegenden Angehörigen aus dem Jahr 2025 berichteten 53 Prozent von Schuldgefühlen. Angebote wie Pflegeberatung, Pflegekurse oder Entlastungsleistungen nutzten dort nur 6 Prozent regelmäßig.

Unterstützung anzunehmen bedeutet jedoch nicht, Verantwortung abzugeben. Sie kann gerade dabei helfen, Pflege zu Hause langfristig gut zu organisieren.

Leistung 1

Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat

Pflegebedürftige Menschen der Pflegegrade 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich.

Das Geld wird nicht einfach ausgezahlt. Es ist für gesetzlich vorgesehene Unterstützungsleistungen bestimmt.

Dazu gehören beispielsweise anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und bestimmte Leistungen ambulanter Pflegedienste.

Besonders wichtig: Nicht verbrauchte Beträge verschwinden nicht am Ende des Monats.

Das Budget kann in folgende Monate übertragen werden. Restbeträge aus einem Kalenderjahr können grundsätzlich noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.

Einmal prüfen:
Wann haben Sie den Entlastungsbetrag zuletzt genutzt – und wissen Sie, ob aktuell noch Guthaben vorhanden ist?
Entlastungsbetrag ausführlich erklärt →
Leistung 2

Pflegehilfsmittel: bis zu 42 Euro jeden Monat

Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen gehören in vielen Pflegehaushalten ganz selbstverständlich zum Alltag.

Trotzdem werden solche Produkte häufig einfach selbst gekauft.

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zu 42 Euro pro Monat.

Die Leistung kommt grundsätzlich für pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 1 infrage, die zu Hause versorgt werden.

Je nach Bedarf gehören dazu zum Beispiel:

  • Einmalhandschuhe
  • Hände- und Flächendesinfektionsmittel
  • Einmal-Bettschutzeinlagen
  • Schutzschürzen
  • geeignete Masken
  • Fingerlinge

Anders als beim Entlastungsbetrag handelt es sich hier um einen monatlichen Höchstbetrag.

Nicht genutztes Monatsbudget wird nicht zu einem später nutzbaren Jahrestopf angesammelt.

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Kaufen Sie regelmäßig Pflegehilfsmittel selbst, obwohl ein Pflegegrad besteht?
Pflegebox von RentAHand ansehen →
Leistung 3

Pflegekurse: kostenloses Wissen für Angehörige

Nicht jede wertvolle Pflegeleistung ist ein Geldbetrag.

Pflegekurse nach § 45 SGB XI vermitteln Angehörigen praktische Kenntnisse für die Pflege zu Hause. Für die Teilnehmenden sind diese Kurse kostenlos.

Je nach Angebot geht es beispielsweise um rückenschonendes Unterstützen, Mobilisation, Transfers, Körperpflege, Hilfsmittel oder den Umgang mit eigener Belastung.

Pflegekurse gibt es vor Ort und digital. Darüber hinaus kann eine individuelle Schulung in der häuslichen Umgebung infrage kommen.

Gerade wenn Pflege neu beginnt oder sich die Situation verändert, kann solches Wissen den Alltag deutlich sicherer machen.

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Kennen die Angehörigen, die regelmäßig unterstützen, die kostenlosen Pflegekurse bereits?
Kostenlose Pflegekurse für Angehörige →
Leistung 4

Verhinderungspflege: Auch eine Pause darf eingeplant werden

Wer regelmäßig Pflege übernimmt, kann nicht immer verfügbar sein.

Urlaub, Krankheit, eigene Termine oder einfach eine notwendige Auszeit gehören zum Leben dazu.

Ab Pflegegrad 2 kann deshalb Verhinderungspflege infrage kommen, wenn die häusliche Pflege normalerweise zumindest auch durch eine private Pflegeperson übernommen wird und diese zeitweise verhindert ist.

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag.

Im Jahr 2026 stehen dafür insgesamt bis zu 3.539 Euro im Kalenderjahr zur Verfügung.

Die Verhinderungspflege ist für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr möglich. Die frühere sechsmonatige Vorpflegezeit ist entfallen.

Wie hoch die Kostenerstattung im konkreten Fall ist, hängt unter anderem davon ab, wer die Ersatzpflege übernimmt. Für nahe Angehörige und Personen aus demselben Haushalt gelten besondere Regelungen.

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Wer übernimmt, wenn die regelmäßig pflegende Person einmal nicht zur Verfügung steht?
Verhinderungspflege 2026 erklärt →
Leistung 5

Wohnumfeldverbesserung: Manchmal liegt die Lösung in der Wohnung

Nicht immer braucht es mehr Pflegezeit.

Manchmal wird der Alltag leichter, wenn das Zuhause besser zur aktuellen Situation passt.

Eine hohe Badewannenkante, mehrere Stufen am Eingang oder eine zu schmale Tür können im Laufe der Zeit zu echten Hindernissen werden.

Für Maßnahmen, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern beziehungsweise eine selbstständigere Lebensführung unterstützen, kann die Pflegekasse bei Pflegegrad 1 bis 5 bis zu 4.180 Euro je Maßnahme als Zuschuss zahlen.

Beispiele sind:

  • pflegegerechter Badumbau
  • fest installierte Rampen
  • Türverbreiterungen
  • Treppenlifte
  • weitere geeignete bauliche Anpassungen

Auch Haltegriffe können je nach Ausführung und konkreter Pflegesituation relevant sein.

Wichtig: Der Antrag sollte grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

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Gibt es in der Wohnung inzwischen Stellen, die Pflege oder Selbstständigkeit unnötig erschweren?
Wohnumfeldverbesserung bei RentAHand →
Leistung 6

Pflegeberatung: nicht jede Leistung einzeln zusammensuchen

Oft fehlt nicht eine bestimmte Leistung.

Es fehlt der Überblick: Welcher Pflegegrad besteht? Welche Unterstützung wird bereits genutzt? Was übernehmen Angehörige? Und wo sind noch Fragen offen?

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf individuelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Diese wird über die Pflegekasse beziehungsweise die dafür vorgesehenen Beratungsstellen organisiert.

Davon zu unterscheiden ist die Pflegeberatung bei RentAHand.

Hier können wir gemeinsam auf Ihre aktuelle Situation, bereits genutzte Leistungen und offene Fragen schauen und dabei helfen, die nächsten Schritte übersichtlich zu sortieren.

Wo eine Genehmigung, eine leistungsrechtliche Entscheidung oder eine gesetzliche Beratung durch eine zuständige Stelle erforderlich ist, bleibt diese Stelle verantwortlich.

Einmal prüfen:
Wissen Sie heute, welche Unterstützung bereits genutzt wird und welche Themen noch offen sind?
Pflegeberatung bei RentAHand →

Der 2-Minuten-Leistungscheck

Jetzt wird es praktisch. Gehen Sie die folgenden Punkte einmal in Ruhe durch. Sie brauchen dafür zunächst weder Formulare noch Versicherungsunterlagen.

  • Haben Sie einen anerkannten Pflegegrad?
  • Nutzen Sie den Entlastungsbetrag von 131 Euro regelmäßig und wissen Sie, ob noch Guthaben vorhanden ist?
  • Nutzen Sie die bis zu 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
  • Übernimmt ein Angehöriger regelmäßig Pflege oder Betreuung?
  • Kennen die pflegenden Angehörigen kostenlose Pflegekurse?
  • Hat sich Ihr Unterstützungsbedarf in den vergangenen Monaten verändert?
  • Wurde Ihre Wohnung bereits darauf geprüft, ob Anpassungen den Alltag erleichtern könnten?
  • Wissen Sie, welche Pflegeleistungen aktuell genutzt werden und welche noch nicht geprüft wurden?
Mehrmals „Nein“ oder „Unsicher“? Dann lohnt sich ein gemeinsamer Blick auf Ihre aktuelle Pflegesituation.

Nicht verwechseln: 42 Euro und 131 Euro

Pflegehilfsmittel und Entlastungsbetrag werden leicht miteinander verwechselt. Dabei funktionieren beide Leistungen sehr unterschiedlich.

bis zu 42 €
Pflegehilfsmittel pro Monat
Anspruch grundsätzlich ab Pflegegrad 1 bei entsprechender häuslicher Versorgung
Wofür? Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Ansparen? Nein
Nicht genutztes Budget Kein vergleichbarer Guthabenübertrag in spätere Monate
bis zu 131 €
Entlastungsbetrag pro Monat
Anspruch Pflegegrad 1 bis 5 bei häuslicher Pflege
Wofür? Gesetzlich vorgesehene Unterstützungs- und Entlastungsleistungen
Ansparen? Ja
Rest aus dem Vorjahr grundsätzlich bis 30. Juni des Folgejahres nutzbar

Hat sich Ihre Situation verändert?

Ein Leistungscheck lohnt sich nicht nur, wenn bisher kaum Unterstützung genutzt wurde.

Ebenso wichtig ist die Frage, ob sich der Alltag verändert hat.

  • Der Haushalt fällt schwerer als früher.
  • Beim Einkauf wird häufiger Hilfe gebraucht.
  • Termine außer Haus brauchen Begleitung.
  • Angehörige übernehmen immer mehr Aufgaben.
  • Die Mobilität hat abgenommen.
  • Eine Krankheit oder ein Unfall hat den Alltag verändert.
  • Nach einem Krankenhausaufenthalt wird mehr Hilfe benötigt.
  • Tätigkeiten, die früher selbstständig funktioniert haben, gelingen inzwischen nur noch mit Unterstützung.

Das bedeutet nicht automatisch, dass ein höherer Pflegegrad besteht. Dann sollte aber geprüft werden, ob der bisherige Pflegegrad noch zum aktuellen Unterstützungsbedarf passt.

Genauso lohnt sich ein Blick auf Leistungen, die vor einem Jahr vielleicht noch gar nicht notwendig waren.

Pflege ist keine feste Situation. Die Unterstützung darf sich mit ihr verändern.

Sie müssen nicht jede Leistung selbst auseinanderhalten

Wer zum ersten Mal mit Pflege zu tun hat, begegnet schnell einer ganzen Reihe neuer Begriffe.

Das muss niemand alles auf einmal verstehen.

Für den Anfang reichen oft ein paar einfache Fragen: Was funktioniert weiterhin gut? Wo wird der Alltag anstrengender? Was übernehmen Angehörige inzwischen zusätzlich? Und welche Unterstützung wird bereits genutzt?

Wir schauen gemeinsam mit Ihnen auf Ihre aktuelle Situation, bereits genutzte Leistungen und offene Fragen.

Nicht mit dem Ziel, möglichst viele Leistungen zu finden, sondern damit Sie einen besseren Überblick bekommen und wissen, welche nächsten Schritte Sie genauer prüfen sollten.

Meine Leistungen gemeinsam prüfen

Quellen und Stand der Angaben

Die Leistungsbeträge und rechtlichen Angaben wurden für den Stand September 2026 anhand aktueller offizieller Informationen geprüft.

  • pflege.de-Studie 2024: „Entlastungsbetrag – Entlastung für die häusliche Pflege?“. 2.884 gültige Fragebögen und 14 ergänzende Interviews; Erhebungszeitraum Juli bis November 2023.
  • pflege.de-Studie 2025: „Wie geht es pflegenden Angehörigen?“. Online-Befragung von 1.048 pflegenden Angehörigen im August 2025.
  • gesund.bund.de: aktuelle Informationen zum Entlastungsbetrag und zu Pflegekursen.
  • Bundesgesundheitsministerium: Leistungsansprüche der Pflegeversicherung 2026, Pflegehilfsmittel, Verhinderungspflege und Zuschüsse zur Wohnungsanpassung.
  • SGB XI: insbesondere §§ 7a, 40, 42a, 45 und 45b.
  • GKV-Spitzenverband: aktuelle Informationen zu zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln.