Mit Pflegegrad 3 ist der Unterstützungsbedarf im Alltag meist deutlich spürbar. Viele Dinge funktionieren noch selbstständig – andere dagegen nur noch mit Hilfe.
Für Betroffene bedeutet das häufig, dass sie bei der Körperpflege, im Haushalt, bei der Mobilität oder bei der Organisation ihres Alltags regelmäßig Unterstützung benötigen. Gleichzeitig übernehmen Angehörige oft einen großen Teil dieser Aufgaben.
Gerade deshalb lohnt es sich bei Pflegegrad 3, genauer hinzusehen: Welche Leistungen stehen zur Verfügung? Welche Unterstützung kann im Alltag organisiert werden? Und wie lassen sich Angehörige sinnvoll entlasten?
Was bedeutet Pflegegrad 3?
Pflegegrad 3 steht für eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
Dabei geht es nicht ausschließlich um körperliche Einschränkungen. Bei der Begutachtung wird unter anderem betrachtet, wie selbstständig eine Person noch ist bei:
- der Mobilität
- der Körperpflege und Selbstversorgung
- der Orientierung und Kommunikation
- dem Umgang mit Erkrankungen und Medikamenten
- der Gestaltung des Tagesablaufs
- sozialen Kontakten
Menschen mit Pflegegrad 3 benötigen daher häufig mehrmals täglich oder regelmäßig Unterstützung. Wie diese Unterstützung genau aussieht, kann jedoch sehr unterschiedlich sein.
Während eine Person beispielsweise körperlich noch recht mobil ist, aber aufgrund einer Demenzerkrankung viel Betreuung benötigt, braucht eine andere Person vor allem Hilfe beim Waschen, Anziehen, Einkaufen oder bei der Haushaltsführung.
Wer zunächst verstehen möchte, wie sich Pflegegrad 3 von den anderen Pflegegraden unterscheidet, findet in unserem Beitrag „Pflegegrad 1–5 im Überblick – Leistungen & Unterschiede“ eine einfache Übersicht über die verschiedenen Einstufungen und Leistungen.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 3?
Mit Pflegegrad 3 stehen verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung.
Zu den wichtigsten gehören:
- 599 Euro Pflegegeld monatlich
- bis zu 1.497 Euro Pflegesachleistungen monatlich
- Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen
- 131 Euro Entlastungsbetrag monatlich
- Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
- Tages- und Nachtpflege
- Pflegehilfsmittel
- Zuschüsse zur Wohnumfeldverbesserung
- Pflegeberatung
- anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
Welche dieser Leistungen tatsächlich benötigt werden, hängt immer von der persönlichen Situation ab.
Gerade bei Pflegegrad 3 sollte deshalb nicht nur gefragt werden: „Wie hoch ist mein Budget?“
Wichtiger ist die Frage:
„Welche Aufgaben fallen regelmäßig an – und wer übernimmt sie?“
Pflegegeld bei Pflegegrad 3
Wird die Pflege zu Hause überwiegend selbst organisiert, beispielsweise durch Angehörige, kann Pflegegeld bezogen werden.
Bei Pflegegrad 3 beträgt das Pflegegeld 599 Euro monatlich.
Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Es soll dabei helfen, die privat organisierte Pflege sicherzustellen.
Häufig übernehmen Angehörige dabei viele verschiedene Aufgaben:
- Unterstützung bei der Körperpflege
- Hilfe beim Anziehen
- Einkaufen
- Kochen
- Haushaltsführung
- Begleitung zu Terminen
- Medikamentenorganisation
- Betreuung und Alltagsstruktur
Bei Pflegegrad 3 kann diese Unterstützung bereits einen erheblichen zeitlichen Umfang erreichen.
Deshalb sollte regelmäßig geprüft werden, ob Angehörige wirklich alle Aufgaben dauerhaft übernehmen können – oder ob zusätzliche Unterstützung sinnvoll wäre.
Pflegesachleistungen: professionelle Pflege organisieren
Wenn ein ambulanter Pflegedienst unterstützt, können bei Pflegegrad 3 monatlich bis zu 1.497 Euro Pflegesachleistungen genutzt werden.
Diese Leistungen werden nicht als Geldbetrag ausgezahlt. Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen grundsätzlich mit der Pflegekasse ab.
Pflegesachleistungen können beispielsweise sinnvoll sein, wenn regelmäßig Hilfe bei der körperbezogenen Pflege oder andere professionelle pflegerische Unterstützung benötigt wird.
Dabei muss es nicht immer eine Entscheidung zwischen Angehörigen oder Pflegedienst sein.
Beides kann miteinander kombiniert werden.
Wenn Sie genauer wissen möchten, wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen und nicht genutzte Sachleistungsbeträge zusammenspielen, erklären wir dies ausführlich in unserem Beitrag „Pflegesachleistungen & Umwandlungsanspruch einfach erklärt“.
Haushalt und Alltag werden bei Pflegegrad 3 schnell zur zusätzlichen Belastung
Bei Pflegegrad 3 konzentriert sich verständlicherweise vieles auf die eigentliche Pflege.
Dabei wird leicht vergessen, dass der normale Alltag trotzdem weiterläuft.
Die Wohnung muss gereinigt werden.
Wäsche fällt an.
Lebensmittel müssen eingekauft werden.
Betten müssen bezogen werden.
Termine müssen organisiert werden.
Gerade Angehörige übernehmen diese Aufgaben häufig zusätzlich zur Pflege.
Aus einzelnen kleinen Tätigkeiten entsteht so schnell eine erhebliche Belastung.
Deshalb kann es sinnvoll sein, bewusst Aufgaben abzugeben, die nicht zwingend von einem Angehörigen erledigt werden müssen.
Das kann zum Beispiel betreffen:
- Staubsaugen und Wischen
- Reinigung von Küche und Bad
- Wäschepflege
- Bettwäsche wechseln
- Einkäufe
- Unterstützung bei der Haushaltsorganisation
- Begleitung und Alltagshilfe
So bleibt Angehörigen mehr Zeit für die Dinge, bei denen ihre persönliche Unterstützung tatsächlich gebraucht wird.
131 Euro Entlastungsbetrag zusätzlich nutzen
Auch bei Pflegegrad 3 steht monatlich der Entlastungsbetrag von 131 Euro zur Verfügung.
Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.
Dazu können – je nach Anerkennung des Anbieters und den jeweiligen landesrechtlichen Voraussetzungen – beispielsweise Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung gehören.
Auf das Jahr gerechnet stehen damit 1.572 Euro zur Verfügung.
Wer den Entlastungsbetrag bisher noch nicht oder nur teilweise nutzt, sollte deshalb prüfen, ob sich darüber regelmäßige Hilfe organisieren lässt.
Wie der Entlastungsbetrag funktioniert, wofür er eingesetzt werden kann und was mit nicht genutzten Beträgen passiert, erklären wir ausführlich in unserem Beitrag „Entlastungsbetrag 131 Euro richtig nutzen – alle Möglichkeiten einfach erklärt“.
Umwandlungsanspruch: bei Pflegegrad 3 besonders interessant
Gerade bei Pflegegrad 3 kann zusätzlich der sogenannte Umwandlungsanspruch interessant sein.
Werden die Pflegesachleistungen nicht vollständig für einen ambulanten Pflegedienst benötigt, können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbetrags für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.
Bei Pflegegrad 3 können das theoretisch bis zu 598,80 Euro monatlich sein.
Das kann beispielsweise interessant sein, wenn ein Pflegedienst nur einen Teil des verfügbaren Budgets benötigt, gleichzeitig aber zusätzliche Hilfe im Haushalt oder Alltag sinnvoll wäre.
Wichtig ist jedoch: Der Umwandlungsanspruch beeinflusst andere Pflegeleistungen, insbesondere die Berechnung des Pflegegeldes. Deshalb sollte vorher geprüft werden, welche Kombination zur persönlichen Situation passt.
Angehörige sollten Entlastung nicht erst organisieren, wenn es zu viel wird
Pflegende Angehörige übernehmen bei Pflegegrad 3 häufig sehr viel Verantwortung.
Das geschieht oft schrittweise.
Zunächst wird beim Einkauf geholfen. Dann kommt die Wäsche dazu. Später Unterstützung beim Waschen, bei Arztterminen, Medikamenten oder beim Aufstehen.
Irgendwann besteht ein großer Teil des Tages aus Pflege und Organisation.
Deshalb ist es sinnvoll, Entlastung frühzeitig einzuplanen.
Hilfreiche Fragen sind beispielsweise:
- Welche Aufgaben übernehmen Angehörige aktuell?
- Welche Aufgaben müssen wirklich von ihnen erledigt werden?
- Welche Tätigkeiten können andere übernehmen?
- Wird der Entlastungsbetrag vollständig genutzt?
- Werden die Pflegesachleistungen ausgeschöpft?
- Kann der Umwandlungsanspruch sinnvoll sein?
- Was passiert, wenn die Pflegeperson krank wird oder Urlaub benötigt?
Gerade der letzte Punkt wird häufig unterschätzt.
Ab Pflegegrad 2 besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu nutzen. Für beide Leistungen steht 2026 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung.
Damit kann beispielsweise zeitweise Ersatz organisiert werden, wenn die sonst pflegende Person ausfällt oder eine Pause benötigt.
Unterstützung sollte zur Lebenssituation passen
Pflegegrad 3 bedeutet nicht automatisch, dass rund um die Uhr Hilfe benötigt wird.
Aber meistens reicht gelegentliche Unterstützung nicht mehr aus.
Entscheidend ist deshalb eine gute Aufteilung.
Zum Beispiel:
Angehörige übernehmen persönliche Betreuung und einzelne Pflegeaufgaben.
Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt notwendige professionelle Pflege.
Eine anerkannte Alltagshilfe unterstützt im Haushalt und bei alltäglichen Aufgaben.
So muss nicht eine einzelne Person alles übernehmen.
Gerade diese Kombination kann dazu beitragen, dass die Versorgung zu Hause langfristig funktioniert.
Unterstützung mit RentAHand organisieren
RentAHand unterstützt Menschen mit Pflegegrad und ihre Angehörigen dabei, den Alltag zu Hause zu erleichtern.
Je nach persönlicher Situation können unsere Mitarbeiter beispielsweise unterstützen bei:
- Reinigung und Haushaltsführung
- Wäschepflege
- Einkäufen
- alltäglichen Erledigungen
- Alltagsbegleitung
- Organisation im Haushalt
- Entlastung pflegender Angehöriger
Dabei schauen wir gemeinsam, welche Unterstützung tatsächlich benötigt wird und welche Möglichkeiten zur Finanzierung über die Pflegekasse bestehen.
FAQ: Häufige Fragen zu Pflegegrad 3
Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 3?
Bei Pflegegrad 3 beträgt das Pflegegeld 2026 599 Euro monatlich, wenn die Pflege zu Hause selbst organisiert wird.
Wie hoch sind die Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3?
Für einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst stehen bei Pflegegrad 3 bis zu 1.497 Euro monatlich zur Verfügung.
Gibt es bei Pflegegrad 3 zusätzlich den Entlastungsbetrag?
Ja. Menschen mit Pflegegrad 3 haben zusätzlich Anspruch auf bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag pro Monat.
Kann bei Pflegegrad 3 eine Haushaltshilfe genutzt werden?
Ja. Anerkannte Unterstützung im Haushalt kann beispielsweise über den Entlastungsbetrag und unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich über den Umwandlungsanspruch finanziert werden.
Wie können Angehörige bei Pflegegrad 3 entlastet werden?
Neben professioneller Pflege können unter anderem Haushaltshilfe, Alltagsunterstützung, der Entlastungsbetrag, der Umwandlungsanspruch sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege dazu beitragen, Angehörige zu entlasten.