Wenn der Alltag zunehmend schwerfällt, stellt sich oft eine wichtige Frage:
Wie beantragt man einen Pflegegrad – und welche Leistungen stehen mir zu?

Viele Menschen empfinden den Antrag zunächst als kompliziert. Doch Schritt für Schritt erklärt, ist das Verfahren gut verständlich und gut zu bewältigen.

 

Wie beantragt man einen Pflegegrad?

Ein Pflegegrad wird bei der zuständigen Pflegekasse beantragt. Der Antrag kann telefonisch, schriftlich oder formlos gestellt werden. Nach Antragstellung erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Auf Grundlage dieser Prüfung wird der Pflegegrad (1–5) festgelegt.

 

Wer hat Anspruch auf einen Pflegegrad?

Anspruch besteht, wenn eine Person voraussichtlich mindestens sechs Monate in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Bewertet werden körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen.

 

Typische Beispiele:

  • Unsicherheit beim Gehen
  • Hilfe bei Körperpflege oder Anziehen
  • Vergesslichkeit oder Demenz
  • Schwierigkeiten bei der Alltagsorganisation

Wichtig: Es geht nicht nur um schwere Pflegefälle – auch leichte Einschränkungen können zu Pflegegrad 1 führen.


Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Der Antrag wird bei der Pflegekasse eingereicht, die Ihrer Krankenkasse angeschlossen ist. Ein einfacher Satz genügt:

„Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung.“

Das Antragsdatum ist wichtig, da Leistungen rückwirkend gelten können.

 

Schritt 2: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)

Nach Antragstellung besucht ein Gutachter die betroffene Person zu Hause. Bewertet werden sechs Lebensbereiche:

  • Mobilität
  • Kognitive Fähigkeiten
  • Verhalten und psychische Situation
  • Selbstversorgung
  • Umgang mit Erkrankungen
  • Gestaltung des Alltags

Anhand eines Punktesystems wird der Pflegegrad festgelegt.

 

Wie bereite ich mich auf die Begutachtung vor?

Eine gute Vorbereitung erhöht die Chance auf eine realistische Einstufung.

 

Empfehlungen:

  • Pflegetagebuch führen
  • Schwierigkeiten ehrlich schildern
  • Eine Angehörige Person beim Termin dabeihaben
  • Den Alltag an einem „schlechten Tag“ beschreiben

Viele Anträge werden zu niedrig eingestuft, weil Probleme aus Scham heruntergespielt werden.

Wie lange dauert die Entscheidung?

Die Pflegekasse informiert in der Regel innerhalb von 3–5 Wochen schriftlich über:

  • den bewilligten Pflegegrad
  • die zustehenden Leistungen
  • den Beginn der Leistungen

 

Welche Leistungen stehen mit einem Pflegegrad zu?

Je nach Pflegegrad haben Betroffene Anspruch auf:

  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistungen
  • Zuschüsse für Wohnraumanpassung
  • Hilfsmittel
  • Entlastungsleistungen

 

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?

Alle Pflegegrade (1–5) erhalten den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI in Höhe von 131 Euro pro Monat.

Dieser Betrag kann genutzt werden für:

  • Unterstützung im Haushalt
  • Einkaufsdienste
  • Begleitung zu Terminen
  • anerkannte haushaltsnahe Dienstleistungen

Der Betrag wird nicht direkt ausgezahlt, sondern über zertifizierte Anbieter abgerechnet.

 

Können auch Pflegesachleistungen umgewandelt werden?

Ab Pflegegrad 2 stehen Pflegesachleistungen zur Verfügung. Wird kein ambulanter Pflegedienst benötigt, können nicht genutzte Beträge teilweise über den sogenannten Umwandlungsanspruch für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. So bleibt vorhandenes Budget nicht ungenutzt.

 


Unterstützung im Alltag nach Bewilligung

Sobald ein Pflegegrad bewilligt wurde, stellt sich häufig die nächste Frage: Wie organisiere ich nun konkrete Hilfe im Alltag?

 

RentAHand ist ein zertifizierter Anbieter für haushaltsnahe Dienstleistungen. Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • Haushaltsreinigung
  • Einkaufs- und Besorgungsdienste
  • Alltagsunterstützung
  • Entlastung von Angehörigen

Je nach Pflegegrad können Leistungen über den Entlastungsbetrag von 131 Euro oder über umgewandelte Pflegesachleistungen abgerechnet werden.

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Weitere Unterstützung rund ums Haus

Neben klassischen haushaltsnahen Dienstleistungen unterstützen wir bei Bedarf auch:

  • im Garten
  • bei kleineren handwerklichen Tätigkeiten
  • bei saisonalen Arbeiten

Wichtig: Diese Leistungen werden nicht von der Pflegekasse übernommen und sind privat zu finanzieren.

 

Fazit: Frühzeitig handeln lohnt sich

Einen Pflegegrad zu beantragen bedeutet nicht, Selbstständigkeit aufzugeben. Es bedeutet, rechtzeitig Unterstützung zu sichern und finanzielle Ansprüche zu nutzen. Je früher ein Antrag gestellt wird, desto eher können Leistungen wie der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Alltag helfen.

Wenn Sie unsicher sind, welche Unterstützung in Ihrer Situation sinnvoll ist, beraten wir Sie gerne persönlich.